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Kleingewerbe in Deutschland – Krankenversicherung in Dänemark: GKV?

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Frage

Ich habe vor zwei Jahren ein Kleingewerbe gegründet und erziele einen jährlichen Umsatz von ca. 15.000 Euro. Früher oder später werde ich die Kleinunternehmerschwelle von 17.500 Euro überschreiten. Aktuell bin ich hauptberuflich in Dänemark angestellt und über das dänische Gesundheitssystem versichert. Meine gesetzliche Krankenkasse ermöglicht mir im Rahmen des E106 Formular eine umfangreiche Leistung. Inwiefern bin ich verpflichtet eine Krankenversicherung gesondert abzuschließen? Zählen für mich ebenfalls die identischen Bemessungsgrundlagen?

Antwort

Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung setzt in Deutschland nur ein, wenn Sie keinen anderweitigen Versicherungsschutz im Krankheitsfall haben. Da Sie in Dänemark versichert sind, wenden Sie sich bitte an die dänische Krankenversicherung. Sie haben auch die Möglichkeit, sich über die Deutsche Verbindungsstelle Ausland (DVKA) unter der Telefonnummer 0228 95300 oder der DVKA-Internetseite zu informieren.

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
August 2018

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