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Gründung während des Studiums: Krankenversicherung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin momentan Student und möchte ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen gründen. Dabei werde ich in diesem Unternehmen anfangs nicht viel verdienen. Viele Einnahmen gehen für Werbung aus, so dass ich ca. 1.000 Euro monatlich verdienen werde. Momentan zahle ich einen Studentenbeitrag in die Krankenversicherung. Mein vorrausichtliches Einkommen ist nur eine Schätzung. Was ich tatsächlich verdiene, kann ich erst nach Abgabe meiner Steuererklärung im folgenden Jahr erfahren. Wie würde sich die Lage nach der Gründung des Unternehmens für mich ändern? Was soll ich dabei beachten? Wie gehe ich mit der Krankenversicherung um?

Antwort

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist der Kranken- und Pflegeversicherung zeitnahe zu melden. Diese wird im Einzelfall prüfen, ob es sich tatsächliche um eine Tätigkeit im Nebenerwerb handelt. Studenten haben die Möglichkeit, in der Vorlesungszeit bis maximal 20 Wochenstunden tätig zu sein, ohne den Status Student zu verlieren.

Für weitere Fragen können Sie sich an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter folgender Rufnummer wenden: 030 - 340 60 66 01

Quelle:
Anke Branowsky
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
September 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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