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Freiberufler zeitweise im EU-Ausland tätig: Krankenversicherung?

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Frage

Ich arbeite als Freiberufler mit deutschem Wohnsitz über zwei Monate für eine deutsche Firma im EU-Ausland. Bin ich in dieser Zeit wie gewöhnlich krankenversicherungspflichtig oder genügt eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Antwort

Wer seinen Wohnsitz und/oder regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat, unterliegt einer Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Unterbrochen wird diese Versicherungspflicht aus Sicht der Krankenkassen im Regelfall nur, wenn ein Auslandsaufenthalt länger als sechs Monate andauert.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Februar 2019

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
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