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Angestellt plus GmbH-Geschäftsführer: Sozialversicherungspflicht?

Frage

Ich bin Angestellter im Kreditwesen, freiwillig in der GKV und plane mit meiner Freundin (selbständige GmbH-GGF) eine weitere GmbH zu gründen. Die Geschäftsführung dort wird deutlich weniger Zeit in Anspruch nehmen als mein Angestelltenverhältnis, auch mein Ertrag ist hier zunächst deutlich niedriger. Als 50% GGF sollte sich an meinem bisherigen Status in der Sozialversicherung ja nichts ändern. Gibt es einen Punkt, an dem sich etwas ändert, z.B. wenn der Ertrag aus der GmbH mein Einkommen als Angestellter übersteigt oder wenn ich meine Arbeitszeit zu Gunsten der GmbH reduziere? Oder kann ich als Angestellter meines bisherigen Arbeitgebers immer, zumindest freiwillig, in der GKV bleiben? Wie verhält sich das, wenn ich hingegen als Minderheits-GGF auch in der GmbH mit meinem Gehalt sozialversicherungspflichtig wäre?

Antwort

Sind Sie bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, so können Sie bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit diese Versicherung fortführen. Dabei ist nicht relevant, ob Sie vor der Selbständigkeit ein freiwilliges Mitglied waren, pflichtversichert oder in der Familienversicherung.

Da Sie sich bereits als ein freiwilliges Mitglied (Arbeitnehmer mit einem Entgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze) beschreiben, kann die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit an Ihrem Status nichts ändern. Eine Statusprüfung erfolgt im Regelfall nur, wenn ein pflichtversichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung eine selbständige Tätigkeit aufnimmt.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Rufnummer 030 - 340 60 66 01 (Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und am Freitag bis 12:00 Uhr) wenden. Für eine individuelle Berechnung wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzliche Krankenversicherung.

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html
November 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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