Frage
Ich bin Angestellter im Kreditwesen, freiwillig in der GKV und plane mit meiner Freundin (selbständige GmbH-GGF) eine weitere GmbH zu gründen. Die Geschäftsführung dort wird deutlich weniger Zeit in Anspruch nehmen als mein Angestelltenverhältnis, auch mein Ertrag ist hier zunächst deutlich niedriger. Als 50% GGF sollte sich an meinem bisherigen Status in der Sozialversicherung ja nichts ändern. Gibt es einen Punkt, an dem sich etwas ändert, z.B. wenn der Ertrag aus der GmbH mein Einkommen als Angestellter übersteigt oder wenn ich meine Arbeitszeit zu Gunsten der GmbH reduziere? Oder kann ich als Angestellter meines bisherigen Arbeitgebers immer, zumindest freiwillig, in der GKV bleiben? Wie verhält sich das, wenn ich hingegen als Minderheits-GGF auch in der GmbH mit meinem Gehalt sozialversicherungspflichtig wäre?