Navigation

Krankenversicherung: Verbleib in deutscher Krankenversicherung bei Wohn-Firmensitz im EU-Ausland?

Frage

Ich bin seit einem Jahr als Berufsbetreuerin selbstständig tätig. Ich bin in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und zudem freiwillig in der Arbeitslosenversicherung. Da ich meinen Wohn-Firmensitz nach Frankreich (Grenznähe) verlegen möchte, stellt sich mir die Frage, ob ich in der deutschen Krankenversicherung bleiben kann.

Grund ist, dass meine Tätigkeit ja nur im deutschen Raum als Berufsbetreuerin ihre Gültigkeit hat. In Frankreich gibt es ja diesen Beruf nicht. Daher habe ich meine Kunden nur in Deutschland.

Antwort

Ihre Frage betrifft das koordinierende Sozialrecht der Europäischen Union. Dieses ist vor allem in der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 enthalten. Für die freiwillige Versicherung regelt dort Artikel 14 Abs. 2: „Unterliegt die betreffende Person nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der Pflichtversicherung in diesem Mitgliedstaat, so darf sie in einem anderen Mitgliedstaat keiner freiwilligen Versicherung oder freiwilligen Weiterversicherung unterliegen. […]“

Mehr zum europäischen Sozialrecht finden Sie auf der Website der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland. In Frankreich ist die Krankenversicherung als Pflichtversicherung ausgestaltet, dies gilt auch für Selbständige. Zuständig ist die Sécurité Sociale des Indépendants

Es kann im Einzelfall sinnvoll sein, in Deutschland eine Anwartschaftsversicherung in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung abzuschließen. Hierzu können Sie Ihre gesetzliche deutsche Krankenversicherung ansprechen. Außerdem steht die o. g. Regelung dem Abschluss einer ergänzenden privaten Versicherung nicht entgegen.

Quelle:
GERMANY TRADE & INVEST

Stand:
Juli 2021

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben