Frage
Ich bin aktuell Studentin und über meinen Mann mitversichert. Mein Mann ist verbeamteter Lehrer und somit bin ich beihilfeberechtigt. Mein Studium werde ich voraussichtlich zum Wintersemester pausieren, da wir im Mai unser 3. Kind erwarten.
Nun möchte ich während der Elternzeit ein Kleingewerbe anmelden. (Selbstbedienungsschrank mit selbstgemachten Dekoartikeln) Das erwartete Einkommen wird unter der Einkommensgrenze von 20.000€ /Jahr liegen.
Nun zu meinen Fragen:
1. Ab wann muss ich die Beihilfe informieren, dass ich ein Kleingewerbe anmelden möchte?
2. Ändert sich an meiner Beihilfeberechtigung etwas, wenn ich ein Kleingewerbe anmelde? (Einkommensgrenze wird eingehalten)