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Zuschüsse zu KV-Beiträgen?

Frage

Ich und mein Lebenspartner sind beide selbständig und waren bisher als Bedarfsgemeinschaft „Aufstocker“ mit ALG II. Ich bin privat krankenversichert, mein Partner gesetzlich. Seit Kurzem haben sich meine Einnahmen stabilisiert und ich habe dies in der aktuellen voraussichtlichen EKS berücksichtigt. Nun fallen wir sehr knapp aus dem Rahmen und haben gerade den Bescheid erhalten, dass zukünftig nur noch ein Zuschuss zu meiner KV gezahlt wird. Das Problem ist, dass mein Partner dadurch plötzlich aus seiner gesetzlichen KV fällt und sich nun freiwillig gesetzlich versichern müsste. Warum werden mir weiter Zuschüsse gezahlt und ihm nicht, obwohl ich diejenige mit dem höheren Einkommen bin und für ihn dadurch deutliche Nachteile entstehen? Haben wir eine Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen, wem dieser Zuschuss gezahlt wird?

Antwort

Nach den gesetzlichen Grundlagen wird für Personen, die alleine durch die Zahlung des Beitrages zur Kranken- und Pflegeversicherung hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuch II (SGB II) werden, ein Zuschuss zur Versicherung gezahlt. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um eine gesetzliche oder private Versicherung handelt. Die gesetzliche Grundlage finden Sie im SGB II § 26 Abs. 2 unter dem folgenden Link: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__26.html

Weshalb der zuständige Träger Ihnen weiterhin einen Zuschuss gewährt, ist von dieser Stelle aus nicht zu beurteilen. Ggf. sollten Sie noch einmal den Kontakt mit dem zuständigen Jobcenter suchen.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Februar 2018

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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