Frage
Mein Mann ist seit 2014 selbständig. Er hat damals seinen Gewinn geschätzt für die Krankenkasse. Der Steuerbescheid 2014 liegt noch nicht vor. 2015 wurden seine Einnahmen höher und er hat die KV darüber informiert, so dass seine Beiträge angepasst werden und er nicht nachzahlen muss. Da meinte die KV, die Beiträge werden nur geändert, wenn ein Steuerbescheid vorliegt und zwar niemals rückwirkend. Das fanden wir schön. Allerdings jetzt schreibt uns die KV und will wissen, wie viel mein Mann dieses Jahr verdienen wird, um die Beiträge anzupassen. Das ist völlig widersprüchlich zu dem, was uns gesagt wurde, deswegen meine Frage:
A) Was passiert, wenn der Steuerbescheid 2014 vorliegt? Werden die Beiträge rückwirkend neu berechnet und gibt es dann Nachzahlungen/Rückerstattungen?
B) Wenn der 2014er Bescheid vorliegt, was passiert mit dem aktuellen Beitrag - wird der angepasst?
C) Und mit dieser aktuellen Schätzung - was hat das für Konsequenzen?