Rentenbezug und Selbständigkeit: Beiträge an GKV?
Frage
Ich bin über meine Altersrente pflichtversichert in der GKV (2.300 Euro monatlich Rente) und werde zusätzlich aus einer kleinen Betriebsrente mit Beiträgen zu Krankenkasse und Pflegeversicherung belastet. Darüber hinaus muss ich aus einer Direktversicherung sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberbeitrag an meine Krankenkasse abführen. Muss ich bei Einnahmen aus einem Kleingewerbe auch auf diesen Umsatz noch Beiträge an die GKV abführen und wenn ja in welcher Höhe?
Antwort
In der GKV haben Rentnerinnen und Rentner Beiträge zu zahlen, die ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen. So ist auch während des Bezuges einer Altersrente lt. § 237 SGB V, ein Beitrag auf den Gewinn aus selbständiger Tätigkeit an die gesetzliche Krankenkasse zu entrichten. Allerdings ergibt sich aus dieser Regelung auch, dass der Gewinn nur zur Beitragsermittlung herangezogen wird, wenn er laut § 226 SGB V ein zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße übersteigt. Die Bezugsgröße wird in jedem Jahr neu festgelegt und ein zwanzigstel der Bezugsgröße beträgt für das Jahr 2018 = 152,25 Euro. Weitere Details besprechen Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse, der Sie infolge der Mitwirkungspflicht die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit anzeigen müssen.
Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
August 2018
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