Polnische Staatsangehörigkeit und Kleinunternehmer: Höhe der KV-Beiträge?
Frage
Ich möchte fragen, wie hoch sind die monatlichen Kosten pro eine Person für eine Krankenversicherung, wenn man Kleinunternehmer ist (Steuerklasse 1)? In dem kleinen Unternehmen werden zwei Personen sein, beide polnische Staatsangehörige, beide leben in Polen, die Firma wird in Deutschland angemeldet sein. Kann man dann von Ihnen mit solcher Versicherung das Dokument wahrscheinlich A106 bekommen mit dem man in Polen kostenlos zum Arzt gehen kann? Sind die monatlichen Kosten für die Versicherung gleich oder vom Verdienst abhängig? Muss man die Sache mit dem Beginn der Versicherung persönlich vor Ort erledigen oder kann man es online auch machen?
Antwort
Versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung ist, wer seinen regelmäßigen Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland hat. Im Regelfall verstehen die Krankenkassen unter einem regelmäßigen Aufenthalt sechs Monate. Ist dies nicht erfüllt, so ist es fraglich, ob eine Versicherungspflicht ausgelöst werden würde. Eine abschließende, verbindliche Beurteilung ist von unserer Seite aus nicht möglich.
Informationen zu Fragen des über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA). Die DVKA befasst sich insbesondere mit Fragestellungen, die sich aus den EG-Regelungen über soziale Sicherheit und den Abschluss von Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung ergeben. Sie kooperiert hierzu mit Institutionen in über 40 Ländern. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.dvka.de.
Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html
November 2017
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