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Krankenkassenbeitrag zu hoch: Förderung?

Frage

Nach meinem Masterstudium habe mich als Coach selbständig gemacht. Durch meine Statusänderung von Studentin zu Unternehmerin ist meine Krankenversicherung um fast 350 Euro im Monat gestiegen. Laut Krankenkasse gibt es keine günstigeren Optionen, da mein Mann recht gut verdient. Ich bin mir nicht sicher, ob und wie lange wir uns dies leisten können, da meine selbständige Tätigkeit nur langsam anläuft. Gibt es Fördermöglichkeiten, auf die ich zurückgreifen könnte oder sonstige Formen der Unterstützung?

Antwort

Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit und vorheriger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, kann die Versicherung als freiwilliges Mitglied fortgeführt werden. Die Beitragsbemessung erfolgt anhand der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie sogenannten Mindestbemessungsgrundlagen. Diese sind durch gesetzliche Regelungen festgelegt. So können die Beiträge maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2017: 4.350 Euro mtl.) berechnet werden. Können geringere Einnahmen nachgewiesen werden, greifen weitere Mindestbemessungsgrundlagen. Bei weiteren Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesgesundheitsministeriums wenden. (Telefon: 030-340 60 66 01 von Montags bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr bzw. am Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr)

Ist durch die Zahlung der monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung der Lebensunterhalt nicht gesichert, so können sich auch Selbständige zur Sicherung des Lebensunterhaltes an das Grundsicherungsamt für Arbeitssuchende (Jobcenter) wenden.

Die Frage, ob der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, definiert der zuständige Träger durch die Frage der Hilfebedürftigkeit. Hilfebedürftig ist demnach, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann. Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ist für die Beurteilung auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von Montag-Donnerstag von 08:00 - 20:00 Uhr. Die Rufnummer lautet 030 221 911 003.

Quelle: Anke Branowsky
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Januar 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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