Kleinstunternehmen: günstigere Krankenkassenbeiträge?
Frage
Kann die Krankenkasse mir für meine freie Selbständigkeit den Status „nebenberuflich“ anerkennen, wodurch ich günstige Beiträge zahle? Ich habe keine weiteren Neben- oder Haupttätigkeiten. Ich möchte nur mit den relativ geringen Honorar-Einnahmen von ca. 1.000-1.200 Brutto Euro im Monat über die Runden kommen. Ich plane auch die Einzahlung des Mindestbeitrags in die Rentenkasse. Hat das eine Auswirkungen auf das andere?
Antwort
Die gesetzliche Krankenkasse prüft im Einzelfall, ob eine selbständige Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. In die Beurteilung fließen verschiedene Faktoren wie beispielsweise der zeitliche Umfang, die monatlichen Einnahmen bis hin zu der Frage, ob Angestellte im Unternehmen tätig sind, eine Rolle. Die Einstufung erfolgt individuell und abschließend durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung.
Beitragszahlungen in die Rentenversicherung haben nichts mit den Grundlagen zur gesetzlichen Krankenversicherung zu tun, da es sich um ein unterschiedliches Gesetzbuch handelt. Für Fragen zur Rentenversicherung können Sie sich an das Service-Telefon 0800 1000 4800 der Deutschen Rentenversicherung Bund wenden.
Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html
Juni 2017
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