Antwort
Unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus - pflichtversichert oder freiwilliges Mitglied - können wir Ihnen folgende Informationen zu Ihrer Anfrage zur Verfügung stellen:
Pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner haben neben den Beiträgen aus der gesetzlichen Rente Beiträge aus Alterseinnahmen, die auf das frühere Beschäftigungsverhältnis zurückzuführen sind (sogenannte Versorgungsbezüge), sowie aus Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, das neben der Rente erzielt wird, zu zahlen.
Freiwillig versicherte Rentnerinnen und Rentner zahlen zusätzlich Beiträge aus sonstigen Einnahmen, wie z.B. privaten Renten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen. Rentenbezieher, die freiwillig in der GKV versichert sind, erhalten zu ihrer Rente einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung. Der Zuschuss nach § 106 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) wird in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich aus der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes der GKV auf den Rentenzahlbetrag ergibt.
Bei weiteren Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich gerne an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Rufnummer 030 - 340606601 (Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr) wenden.
Quelle:
Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Stand:
November 2017