Antwort
Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze (im Jahr 2018: 435 Euro monatlich) nicht regelmäßig überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro monatlich. Treffen eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) und selbständige Tätigkeit aufeinander, gilt die Grenze von 435 Euro monatlich (2018).
Ist die Familienversicherung aufgrund des Einkommens ausgeschlossen, so kann die Versicherung im Regelfall als freiwilliges Mitglied fortgeführt werden. Hier gelten für die Berechnung der Beiträge Mindestbemessungsgrundlagen sowie die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. So werden die Beiträge für Personen, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen, ausgehend von einer Bemessungsgrundlage in Höhe von 1.015,00 Euro (im Jahr 2018) monatlich berechnet. Der ermäßigte Beitragssatz liegt 2018 bei 14 %. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse, sowie der Beitrag zur Pflegeversicherung.
Ob es sich in Ihrem Fall tatsächlich um eine Tätigkeit im Nebenerwerb handelt, wird die Krankenkasse im Einzelfall prüfen. Hierbei werden neben den Einnahmen unter anderem auch die aufgebrachten Stunden zur Beurteilung herangezogen. Die Beurteilung erfolgt individuell. Handelt es sich um eine hauptberufliche Selbständigkeit gelten entsprechende höhere Mindestbemessungsgrundlagen.
Bei weiteren Fragen zur Krankenversicherung können Sie sich gerne an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zur gesetzlichen Krankenversicherung wenden: Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr)
Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
September 2018