Antwort
Aus Ihrem Schreiben ist zu entnehmen, dass Sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt gesetzlich krankenversichert sind. Verbleiben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied, so richtet sich der Beitrag nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Er wird jedoch nicht bis ins Unendliche berechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2017 liegt bei monatlich 4.350 Euro. Zudem gibt es Mindestbemessungsgrenzen. Liegt das Einkommen des Selbständigen unter 2.231,25 Euro im Monat, so ist die gesetzliche Krankenkasse berechtigt diese Summe als Berechnungsgrundlage zu nutzen. Die Berechnung erfolgt bei Absicherung ohne Krankengeld mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14 %. Bedenken Sie bitte, dass der Beitrag der Pflegeversicherung sowie der individuelle Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse noch dazu kommen.
Liegen die monatlichen Einnahmen über der genannten Grenze, wird von der jeweiligen Summe berechnet. Liegen sie (weit) darunter kann auf Antrag durch den Versicherten geprüft werden, ob eine geringere Mindestbemessungsgrundlage zur Berechnung herangezogen werden kann. Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Beratung an Ihre gesetzliche Krankenversicherung.
Alternativ steht es Ihnen frei, sich als hauptberuflich Selbständiger über ein privates Versicherungsunternehmen abzusichern. Beratung hierzu erhalten Sie über die Verbraucherzentralen: www.verbraucherzentrale.de
Quelle:
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Internet: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html
Juni 2017
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