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Beide Partner selbständig: Änderung des KV-Beitrags durch gemeinsamen Haushalt?

Frage

Ich bin als Kosmetikerin selbständig und freiwillig krankenversichert - mein KK-Beitrag ist um die 300 Euro. Mein Partner ist auch selbständig und ebenfalls freiwillig krankenversichert. Er zahlt schon fast 600 Euro für seine Krankenversicherung. Wir haben keine Kinder. Wie möchten demnächst zusammenziehen. Wie wird der Beitrag dann errechnet? Hätten wir dadurch Vorteile? Oder wird das erst durch Heirat für uns günstiger? Gibt es eine Familienversicherung auch wenn beide selbständig sind?

Antwort

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge grundsätzlich je Mitglied erhoben. Auch im Falle eines gemeinsamen Haushalts richtet sich die Beitragslast nach wie vor nach der Einnahmenhöhe jedes einzelnen Mitglieds.

Ausgenommen hiervon sind Ehegatten, deren monatliche Einnahmen regelmäßig nicht mehr als ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (2017: 425 Euro) betragen und sie darüber hinaus auch nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind.

Quelle: Andreas Endl
AOK-Bundesverband
Dezember 2016

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