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Altersrente plus Selbständigkeit: Krankenversicherungsbeitrag?

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Frage

Ich bin bei der Krankenkasse als Rentner versichert und keinesfalls hauptberuflich selbständig tätig. Es handelt sich lediglich um eine Tätigkeit als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG. Wenn ich über die 145,25 Euro monatlich komme, muss ich dann den Satz von 14,6 % nur auf den Betrag darüber bezahlen oder für den gesamten Betrag?

Antwort

Die Prüfung einer hauptberuflichen Selbständigkeit muss unabhängig der steuerrechtlichen Bewertung bei der Krankenkasse erfolgen. Liegen Ihre Einnahmen über dem genannten Wert, berechnen sich die Beiträge aus dem GESAMTEN Einkommen und nicht nur aus der Differenz zu 145,25 Euro.

Quelle: Andreas Endl
AOK-Bundesverband
Dezember 2016

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