Navigation

Altersrente plus Selbständigkeit: KV-Beiträge?

Frage

Ich bekomme eine Altersrente, bin schon 75 Jahre alt, und habe nebenbei einen Kurierdienst angemeldet. Jetzt kommt von meiner Krankenkasse ein Fragebogen wegen den Einnahmen. Warum soll ich für den Kurierdienst noch KV-Beiträge bezahlen, da ich doch schon Beiträge von der Rentenversicherung abgezogen bekomme - daher bin ich doch krankenversichert? Ich habe auch keine Mitarbeiter und mache alles alleine.

Antwort

In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Rentnerinnen und Rentner Beiträge zu zahlen, die ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen. Diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird nicht nur durch eine Rente, sondern auch durch das im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit erzielte Arbeitseinkommen bestimmt. Nachfolgend habe ich Ihnen die entsprechende gesetzliche Grundlage eingefügt, die Sie für Ihren Fall unter Absatz 1 Punkt 3 finden.

§ 237 SGB V
Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner

(1) Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt

  1. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
  2. der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen und
  3. das Arbeitseinkommen.

(2) Bei Versicherungspflichtigen nach § 5 Absatz 1 Nummer 11b sind die dort genannten Leistungen bis zum Erreichen der Altersgrenzen des § 10 Absatz 2 beitragsfrei. Dies gilt entsprechend für die Waisenrente nach § 15 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte. § 226 Abs. 2 und die §§ 228, 229 und 231 gelten entsprechend.

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Juli 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben