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Kosmetische Fußpflege anbieten: Berufsgenossenschaft?

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Frage

Wenn ich kosmetische Fußpflege anbiete, bin ich dann zu einer Mitgliedschaft in der BGW verpflichtet?

Antwort

Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Für eine kosmetische Fußpflege ist dies die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Die Mitgliedschaft bei einem Unfallversicherungsträger besteht kraft Gesetz.

Quelle:
Stephanie Ehrhardt
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Stand:
November 2020

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