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Hauswirtschaftliche Dienstleistungen: Berufsgenossenschaft?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Im Frühjahr habe ich ein Gewerbe angemeldet als Einzelbetreuung, Alltagsbegleitung und für Hauswirtschaftliche Dienstleistungen. Ich hätte gern mehr Infomaterial über die Berufsgenossenschaft und was ich für eine Anmeldung brauche.

Antwort

Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Bei dem von Ihnen geschilderten Unternehmensgegenstand empfehle ich Ihnen die Anmeldung bei der

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BWG)
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Telefon: 040 20207-0
Telefax: 040 20207-2495

Auf der Internetseite der BGW finden Sie ausführliche Informationen, die auf Ihre Branche zugeschnitten sind.

Quelle:
Stephanie Ehrhardt
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
www.dguv.de

Stand:
November 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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