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GmbH in Deutschland, Wohnsitz in Österreich: Versicherungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte eine GmbH mit Unternehmenssitz in Süddeutschland gründen, mein Hauptwohnsitz als Gesellschafter und Geschäftsführer wäre in Österreich. Dort studiere ich derzeit und habe vor, weitere zwei Jahre für meinen Master Studium der Betriebswirtschaftslehre zu bleiben. Seit 2018 habe ich zusammen mit meinem Mitgründer ein nachhaltiges Mode-Label als Einzelunternehmen. Anfang April wollen wir eine GmbH gründen. Dort soll er mit 40 Wochenstunden und ich 20 Stunden neben der Uni einsteigen. Welche Versicherungen sind nötig (Krankenversicherung, Sozialversicherung etc.)?

Antwort

Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Deutschland verlegen und über keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall verfügen, unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Krankenversicherungspflicht in Deutschland.

Diese Krankenversicherungspflicht wird entweder bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einem privaten Krankenversicherungsunternehmen begründet. Entscheidend für die Zugehörigkeit zum System der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich die Frage, wo zuletzt eine Krankenversicherung bestanden hat. Die Durchführung dieser Versicherungspflicht ist für die betroffenen Personen und die zuständige Krankenversicherung verpflichtend. Ob diese Voraussetzungen bei Ihnen eintreffen, obwohl Sie noch in Österreich studieren, sollten Sie mit einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland klären. Nach dem Sozialgesetzbuch I sind die Krankenkassen zur Aufklärung und Beratung verpflichtet.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Februar 2021

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