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Kleinunternehmerin in Familienversicherung: Mini-Jobber einstellen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin als Architektin tätig und habe im Moment die Kleinunternehmerregelung. Im Moment bin ich mit meinem Mann familienversichert. Nun möchte ich einen EDV-Administrator auf Minijob-Basis einstellen. Dieser wird meine Homepage pflegen und meine Dateien sichern. Muss ich mich dann selbst versichern, wenn ich einen Mitarbeiter auf Minijob-Basis einstelle oder kann ich in der Familienversicherung bleiben?

Antwort

Soweit Personen im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit einen Arbeitnehmer regelmäßig mehr als geringfügig beschäftigen, wird nach § 5 Abs. 5 Satz 2 SGB V vermutet, dass sie hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind. Dann wäre die Familienversicherung ausgeschlossen.

Für eine rechtsverbindliche Prüfung des Einzelfalls können Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden, bei der Sie familienversichert sind.

Weitere allgemeine Informationen zum Begriff der hauptberuflichen selbständigen Erwerbstätigkeit finden Sie in einem Rundschreiben des GKV- Spitzenverbandes vom 20. März 2019.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Juli 2019

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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