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Familienversicherung: Ehepartner beide selbständig?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin verheiratet ohne Kinder. Ich bin hauptberuflich angestellt und nebenberuflich Kleinunternehmerin. Ich bin Hauptverdiener und mein Mann gilt als arbeitslos. Er erhält auf Grund der Höhe meines Einkommens keine Leistungen vom Staat. Er ist bei mir familienversichert. Er hatte dieses Jahr für zwei Monate einen Minijob und hat die Möglichkeit evtl. als Selbständiger einen kleinen Betrag dazu zu verdienen, dabei geht es aber maximal um 4.000 Euro im Jahr. Auf Grund seiner chronischen Erkrankung möchte er in der Familienversicherung bleiben. Unter welchen Voraussetzungen ist das möglich?

Antwort

Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung kennt eine klare Einkommensgrenze. Für Versicherte, die eine geringfügige Beschäftigung und eine selbständige Tätigkeit ausüben, beträgt die monatliche Einkommensgrenze für das Jahr 2017 425,00 Euro. Zudem sollte die selbständige Tätigkeit nur einen geringen zeitlichen Aufwand mit sich bringen.

Für eine individuelle Betrachtung sollten Sie sich direkt an Ihre gemeinsame Krankenversicherung wenden.

Quelle:
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html
Dezember 2017

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