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Einkommensgrenze bei Familienversicherung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Zählt die Einkommensgrenze bei der Familienversicherung ohne Betriebsausgaben? Beispielsweise wäre ich nicht versichert, wenn ich 500 Euro Einnahmen, aber 100 Euro in z.B. Marketing (Website) stecke, richtig?

Antwort

Das Gesamteinkommen für die Familienversicherung ist nach der gesetzlichen Definition die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Nähere Erläuterungen dazu finden Sie in einem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes.

Informationen darüber, welche Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts gelten, können Sie auch bei einem Steuerberater und Finanzamt erhalten.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
August 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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