Navigation

Beruflich selbständiger Schüler plus Minijob Familienversicherung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin derzeit Schüler (Vollzeit) und möchte nach meinem 18. Geburtstag ein Nebengewerbe starten. Da ich möglichst schnell ein Grundkapital für eine erste Geräte-Investition ansparen will, ist meine Frage: Könnte ich in meinem Fall außerdem noch einen Minijob ausführen? Und wie würde sich das Ganze mit der Familienversicherung verhalten? Gilt die Einkommensgrenze nur für das Gewerbe?

Antwort

Kinder von Mitgliedern der GKV sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze (im Jahr 2019: 445 Euro monatlich) nicht regelmäßig überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen insgesamt 450 Euro monatlich. Dies bedeutet, dass die regelmäßigen Einnahmen aus nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit und Minijob insgesamt 450, 00 Euro im Monat nicht übersteigen dürfen (§ 10 SGB V), wenn die Krankenversicherung in der Familienversicherung weitergeführt werden soll.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
August 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben