Frage
Ich bin seit zwei Jahren in Elternzeit und werde es noch ein Jahr sein. Elterngeld habe ich in den ersten zwölf Monaten erhalten. Jetzt plane ich eine nebenberufliche Tätigkeit als Einzelunternehmer zu starten und im E-Commerce mit Artikeln zu handeln. Ich habe gelesen, dass ich meinen Arbeitgeber darüber informieren muss. Auch dass es bei der Krankenkasse angezeigt werden muss. Ich werde nicht mehr als drei Std./Tag arbeiten können, dennoch würden mich mehr Details zu der max. Wochenstundenzahl interessieren. Ich darf nicht mehr als 30 Stunden/Woche arbeiten, ansonsten wird es als hauptberuflich eingestuft? Bezogen auf die Krankenkasse darf ich nicht mehr als 18 Std./Woche arbeiten? Wie - wenn ich selbständig bin - wird das geprüft? Ich habe keinen Vertrag mit festgelegten Stunden als Selbständige. Was würde passieren, wenn man doch mehr als 30 Std./Woche arbeitet? Müsste ich dann Elterngeld zurückzahlen, denn ich habe es ja bereits vollständig in den ersten zwölf Monaten ausgezahlt bekommen?