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Selbständig während Elternzeit: Krankenversicherung?

Frage

Ich möchte mich in der Elternzeit selbständig machen. Wie ist dann die Krankenversicherungssituation? Ich bin in Vollzeit angestellt und dort nun in Elternzeit. Wenn ich nun innerhalb der Elternzeit ein Kleingewerbe anmelde und auch im Nebengewerbe bleibe, wie ist es mit der KV? Ich bin gesetzlich versichert. Muss ich mich dann selbst versichern oder bin ich weiterhin über meinen Arbeitgeber versichert, solange ich die Voraussetzungen für eine Nebentätigkeit erfülle? Leider habe ich von zwei verschiedenen GKV zwei verschiedene Antworten bekommen. Eine sagt, kein Problem - eine sagt, ich muss mich dann eben privat/freiwillig gesetzlich versichern und die Beiträge selbst zahlen! Was stimmt nun und wo ist die Rechtsgrundlage hierfür zu finden? Wäre ich noch vor der Elternzeit in die Selbständigkeit gestartet wäre es kein Problem, diese auch in der EZ weiterzuführen.

Antwort

Gemäß § 192 Absatz 1 Nummer 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger erhalten, solange nach gesetzlichen Vorschriften Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird. Für das Elterngeld sind keine Beiträge zu zahlen.

Wird während der Elternzeit eine selbständige Tätigkeit begonnen, endet u.U. die beitragsfreie Mitgliedschaft. Die Krankenkasse wird die Bedingungen für einen Verbleib in einer Familienversicherung oder ggf. freiwillige Versicherung prüfen. Grundlage ist eine Einnahmenschätzung und ob es sich um Neben- oder Haupttätigkeiten handelt. Damit ist das erzielte Arbeitseinkommen ggf. beitragspflichtig in der GKV.

Eine rechtsverbindliche Beratung für den Einzelfall erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Quelle:
Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)

Stand:
Oktober 2020

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