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Selbständig während Elternzeit: KV-Beitrag?

Frage

Ich bin hauptberuflich unbefristet angestellt und seit 6 Monaten in Elternzeit, die 2020 endet. Dann werde ich wieder meinem Beruf nachgehen. Seit 2 Wochen habe ich mein Hobby zur einer Nebentätigkeit während der Elternzeit gemacht und ein Gewerbe (Kleinunternehmerregelung) angemeldet. Ich beziehe noch bis zum Ende meiner Elternzeit Elterngeld. Wie verhält es sich hier mit der Krankenkasse? Ich war soweit informiert, dass man während der Elternzeit als Selbständige bis zu 20 Stunden die Woche arbeiten darf und weiterhin beitragsfrei gegenüber der Krankenversicherung ist.

Nun möchte meine Krankenkasse, dass ich einen Fragebogen ausfülle, um einen Antrag für eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Ich soll dann ein Bescheid erhalten bei dem ich 185 Euro monatlich als Beitrag zur KV zahlen muss. Wie richtig ist das? Ich arbeite doch weniger als 10 Stunden pro Woche und werde dann gleich privat bzw. freiwillig versichert eingestuft?

Antwort

Während der Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu 30 Wochenstunden selbständig tätig sein.

Zur Meldung bei der gesetzlichen Krankenkasse gilt Folgendes: Sie haben eine Mitwirkungspflicht gegenüber der jeweiligen Krankenkasse und müssen daher die Unternehmensgründung mitteilen und entsprechende Fragebögen ausfüllen. Denn wenn Sie während der Elternzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei versichert waren, bezieht sich diese Beitragsfreiheit nur auf das staatlich gezahlte Elterngeld. Erzielen Sie zusätzlich ein Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, müssen gegebenenfalls Beiträge entrichtet werden. Sollten Sie noch Fragen dazu haben, kann Ihnen das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung weiterhelfen. Die Telefonnummer lautet 030-340 606 601.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
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Februar 2019

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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