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Selbständig während Elternzeit: KV-Beitrag?

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Frage

Seit Jahren bin ich hauptberuflich tätig und betreibe ein Nebengewerbe. Seit einigen Jahren bin ich nun in Elternzeit (beziehe kein Elterngeld mehr). Wie verhält es sich hier mit der Krankenkasse? Ich bin davon ausgegangen, dass ich in der Elternzeit krankenversichert bin über meinen Hauptberuf, jetzt stellt sich mir jedoch die Frage in wie weit meine selbständige Tätigkeit nun zum Hauptberuf wird. Es werden zwar nur wenige Stunden (<10 pro Woche) gearbeitet, aber die Einkünfte sind deutlich gestiegen, da es sich um eine Handelstätigkeit handelt und der Bestand nun abverkauft wird. Selbstverständlich ist die selbständige Tätigkeit derzeit die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts, da ja die hauptberufliche Tätigkeit derzeit wegen der Elternzeit unterbrochen ist. Bin ich dennoch weiter über meine unterbrochene hauptberufliche Tätigkeit krankenversichert?

Antwort

Besteht vor der Elternzeit eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, so wird die Krankenversicherung im Regelfall beitragsfrei fortgeführt. Die zusätzliche Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit während der Elternzeit ist der gesetzlichen Krankenversicherung zu melden. Hintergrund ist die Feststellung, ob im Einzelfall eine Tätigkeit im Haupt- oder Nebengewerbe ausgeübt wird. Hierfür werden verschiedene Faktoren wie zum Beispiel der zeitliche Umfang der selbständigen Tätigkeit oder die monatlichen Einnahmen berücksichtigt. Sollte die Krankenversicherungen feststellen, dass Sie eine Tätigkeit im Haupterwerb ausüben, endet die beitragsfreie Versicherung und Sie können die Mitgliedschaft als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung fortführen. Die Beiträge berechnen sich in diesem Falle anhand der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Als Alternative besteht bei hauptberuflicher Selbständigkeit die Möglichkeit der Absicherung über ein privates Versicherungsunternehmen.

Bei weiterführenden Fragen sollten Sie sich aufgrund der individuellen Beurteilung direkt an Ihre gesetzliche Krankenversicherung wenden.

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Internet: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html
Juli 2017

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