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Selbständig während Elternzeit: Höhe der Sozialversicherungsbeiträge?

Frage

Ich bin momentan in Elternzeit und gesetzlich versichert. Ich würde gerne wissen, was man an Beiträgen zahlen muss und wie hoch diese in etwa sind, wenn man selbständig ist (Krankenversicherung, Sozialversicherung, Rentenversicherung etc.).

Antwort

Leider können wir die Höhe der Beiträge in Ihrem Einzelfall nicht nennen. Im Rahmen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) wurde für Existenzgründer eine Rechtsänderung beschlossen, die zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Dadurch wurde ein neues System der Einkommensfeststellung für freiwillig versicherte Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geschaffen.´

Die Beitragsbemessung erfolgt danach nach dem Arbeitseinkommen und ggf. anderen ebenfalls starken Schwankungen unterworfenen beitragspflichtigen Einnahmen zunächst vorläufig aufgrund des zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheids. Nach Vorlage des Einkommensteuerbescheids für das Kalenderjahr, für das die Beiträge zu zahlen sind, erfolgt die endgültige Beitragsfestsetzung für dieses Kalenderjahr rückwirkend entsprechend der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen im Rahmen der bestehenden Beitragsbemessungsgrenze und der Mindestbemessungsgrundlagen. Die erneute vorläufige Festsetzung der Beiträge für die Zukunft erfolgt aufgrund des nunmehr vorliegenden, zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheids. Für weitere Fragen zu dieser Thematik empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit Ihrer Krankenkasse.

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind nur bestimmte Personengruppen wie Handwerker und Hausgewerbetreibende, Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte, Künstler und Publizisten, Selbständige mit einem Auftraggeber, Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer rentenversicherungspflichtig. Alle anderen Existenzgründer können selbst entscheiden, ob sie rentenversicherungspflichtig werden möchten. In Ihrem Fall macht es jetzt noch keinen Sinn, da die Kindererziehung bis zum dritten Lebensjahr ebenfalls rentenversicherungspflichtig ist.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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