Navigation

Selbständig während Elternzeit: Gewerbe anmelden?

Frage

Ich habe Freie Kunst und Lehramt studiert und bin zurzeit und in den nächsten Jahren als verbeamtete Lehrerin in Elternzeit mit drei Kindern. Gerne würde ich in der Elternzeit in kleinem Rahmen nebentätig arbeiten. Ich entwerfe Musterdesigns für Oberflächen (Stoffe, Geschenkpapier, Karten usw.), Postkarten und Poster. Diese würde ich gerne auch verkaufen. Es gibt bereits Interessenten, ich weiß aber nicht in welchem Rahmen ich nun tätig werden kann. Muss ich ein Gewerbe anmelden? Wie gehe ich dabei vor? Wo finde ich Beratung in Bezug auf Verträge, Lizenzen, Rechnungen? Gibt es Beratungen zur Erstellung eines eigenen Internetauftritts?

Antwort

Während der Elternzeit können Mütter und Vater bis zu 30 Stunden in der Woche tätig sein. Dies gilt für Beschäftigungsverhältnisse sowie für selbständige Tätigkeiten. Bitte informieren Sie Ihren Dienstherren über die Aufnahme der Tätigkeit und lassen Sie sich sein Einverständnis ggf. schriftlich geben.

Wir können von dieser Stelle aus keine Einschätzung vornehmen, ob es sich um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt. Im Allgemeinen wird die Regelung der freiberuflichen Tätigkeit in Paragraph 18 des Einkommensteuergesetzes genutzt, um Freiberufler von Gewerbetreibenden abzugrenzen. Freiberufler sind demnach Personen die eine selbständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben. Ich empfehle Ihnen hinsichtlich Ihrer Frage ein Gespräch mit Ihrem zuständigen Finanzamt zu suchen.

Sie können auch eine Beratung beim Institut für freie Berufe nutzen, um eine Entscheidung hinsichtlich der Einstufung als freiberufliche Tätigkeit treffen zu können. Nachfolgend habe ich Ihnen einen Link zur Thematik kopiert: ifb.uni-erlangen.de

Der Bund und die Länder bieten unterschiedliche Förderungen zum Start in die selbständige Tätigkeit an. Vor der Gründung kann hierzu ggf. auch eine Förderung zur Unternehmensberatung gehören, um Fragen rund um die Gründung zu klären. Über die Förderdatenbank des Bundes können Sie einen Überblick über mögliche Angebote erhalten. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen: www.foerderdatenbank.de

Quelle: Anke Branowsky
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben