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Selbständig und angestellt: Elternzeit und Elterngeld?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bekomme bald ein Kind, bin selbständig und gleichzeitig Angestellter. Wie läuft es hier mit der Elternzeit und mit dem Elterngeld?

Antwort

Die Elternzeit muss bei der Arbeitgeberin oder beim Arbeitgeber beantragt werden.

Während der Elternzeit ist eine Beschäftigung von nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats zulässig (§ 15 Absatz 4 BEEG).

Die Arbeitnehmerin oder die Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, mit Zustimmung der Arbeitgeberseite während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden selbständig tätig zu sein oder bei einer anderen Arbeitgeberin oder einem anderen Arbeitgeber beschäftigt zu werden.

Ihre Fragen bezüglich des Elterngeldes können Sie an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend richten. Sie erreichen das Ministerium unter der Telefonnummer 030 201 791 30 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 18.00 Uhr.

Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Tel.: 030 221 911 003

Stand:
März 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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