Frage
Ich arbeite freiberuflich nebenbei als Yogalehrerin. Mitte August gehe ich in Mutterschutz und Elternzeit. Da ich gerade erst als Yogalehrerin angefangen habe, möchte ich aber kein ganzes Jahr aussetzen. Ich werde unter 5.400 Euro Gewinn p.a. bleiben (Rentenversicherungspflicht). Nach Auskunft der Krankenkasse bin ich bis zur Elternzeit über meinen Hauptjob versichert, während der Elternzeit wird aber der Mindestbeitrag fällig (ich bin unverheiratet). Durch die Einnahmen reduziert sich also mein Elterngeld, hinzu kämen Krankenkassenbeiträge und Steuern. Nach meinem Verständnis ist mit einem monatlichen Verlust zu rechnen (???). Ich habe daher folgende Fragen: Darf ich während der Mutterschutzzeit nebenberuflich arbeiten, obwohl ich meinen Hauptjob nicht ausübe? Wie kann ich während der Elternzeit unterrichten, ohne Verluste zu machen?