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Nebenberuflich selbständig während Mutterschutz und Elternzeit?

Frage

Ich arbeite freiberuflich nebenbei als Yogalehrerin. Mitte August gehe ich in Mutterschutz und Elternzeit. Da ich gerade erst als Yogalehrerin angefangen habe, möchte ich aber kein ganzes Jahr aussetzen. Ich werde unter 5.400 Euro Gewinn p.a. bleiben (Rentenversicherungspflicht). Nach Auskunft der Krankenkasse bin ich bis zur Elternzeit über meinen Hauptjob versichert, während der Elternzeit wird aber der Mindestbeitrag fällig (ich bin unverheiratet). Durch die Einnahmen reduziert sich also mein Elterngeld, hinzu kämen Krankenkassenbeiträge und Steuern. Nach meinem Verständnis ist mit einem monatlichen Verlust zu rechnen (???). Ich habe daher folgende Fragen: Darf ich während der Mutterschutzzeit nebenberuflich arbeiten, obwohl ich meinen Hauptjob nicht ausübe? Wie kann ich während der Elternzeit unterrichten, ohne Verluste zu machen?

Antwort

Aus Ihrer Anfrage ist zu nehmen, dass Sie zum gegenwärtigen Zeit freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. In diesem Zusammenhang ist es richtig, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auch während einer Elternzeit und bei Ausschluss einer Familienversicherung zu zahlen sind.

Auch ist richtig, dass bei Einkommen während der Elternzeit in der Regel eine Anrechnung auf das Elterngeld erfolgt. Hintergrund ist der Fakt, dass es sich bei Elterngeld um eine Entgeltersatzleistung handelt. Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Elterngeldstelle.

Die gesetzlichen Grundlagen des Mutterschutzes richten sich an Personen, die ein einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Im Umkehrschluss gilt es nicht für Selbständige. Unabhängig davon sollten Sie Ihren Arbeitgeber über die selbständige Tätigkeit informieren und sich ggf. das Einverständnis schriftlich geben lassen.

Quelle. Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Juli 2019

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