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Kleinunternehmerin: Familienversicherung bis zu welcher Einkommensgrenze?

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Frage

Ich habe ein Kleingewerbe für Fitness und Massage, momentan als einzige Einkunftsquelle und ich bin bei meinem Mann krankenversichert. Meine Fragen hierzu: Wo ist die Grenze, ab der ich mich selbst versichern müsste? Ist diese abzüglich der Aufwände (quasi der Reingewinn)? Zählen unterschiedliche Bereiche, wie bei mir Fitness-Kurs und Massage, zusammen oder muss ich diese getrennt ausweisen?

Antwort

Die Familienversicherung kann bis zu einem monatlichen Gesamteinkommen von 425 Euro (2017) bestehen. Bei diesem handelt es sich um die Summe der Einkünfte nach dem Einkommensteuerrecht. Wie der Name schon sagt, ist hier das GESAMTeinkommen gemeint, es werden somit alle Einkunftsbereiche (Kurse, Massagen etc.) zusammengezählt. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Tätigkeit nicht hauptberuflich ausüben. In diesem Fall wäre eine Familienversicherung ausgeschlossen.

Für detailliertere Auskünfte möchte ich Sie an Ihre Krankenversicherung verweisen, da dort die nötigen Daten und Unterlagen vorliegen, um diese Beurteilung rechtssicher vorzunehmen.

Quelle: Andreas Endl
AOK-Bundesverband
Januar 2017

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