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Hebamme in Elternzeit: Beitrag an Rentenversicherung?

Frage

Ich bin als freiberufliche Hebamme tätig und zahle bisher den halben Regelbetrag - ab Dezember zahle ich den normalen Regelbetrag. Wie viel muss ich bezahlen, wenn ich mal in Elternzeit gehe?

Antwort

In jedem Fall sollten Sie Ihrem Rentenversicherungsträger rechtzeitig mitteilen, ab wann sich Ihre Einkommensverhältnisse ändern; ob und in welchem Umfang Sie noch tätig sein werden und dass Sie den Regelbeitrag dann nicht mehr entrichten möchten. Sofern Sie während der Elternzeit dennoch Einkünfte oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro erzielen, wären dann einkommensgerechte Beiträge eine Alternative. Lesen Sie hierzu bitte in der Broschüre „Selbständig - wie die Rentenversicherung Sie schützt“ die Seiten 16 und 25.

Es besteht zudem keine Rentenversicherungspflicht, so lange die selbständige Tätigkeit durch Schwangerschaft oder Mutterschutz während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz unterbrochen wird.

Sofern Sie weitere Fragen hierzu haben oder Hilfe benötigen, können Sie gerne auch eine kostenlose Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Bitte vereinbaren Sie ggf. einen Termin.

Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins die Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren. Allgemeine Informationen darüber finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
September 2019

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