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Gründung während Elternzeit: Anmeldung?

Frage

Aktuell befinde ich mich noch in Elternzeit und im Angestelltenverhältnis. Nebenbei absolviere ich gerade eine Ausbildung zum Schlafcoach für Babys und Kleinkinder. Mein Ziel ist es, in diesem Bereich selbständig tätig zu sein - sowohl Familien individuell zu beraten, als auch Informations- und später möglicherweise Onlinekurse zu geben. Meine Fragen hierbei: 1. Sind diese Tätigkeitsbereiche Voraussetzung für ein Kleingewerbe? 2. Was muss ich bei der Anmeldung genau beachten?

Antwort

Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit regelmäßig ausüben möchten, ist diese anzumelden. Man unterscheidet zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten. Je nach Art der Tätigkeit (gewerblich oder freiberuflich) erfolgt eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt oder beim Finanzamt. Um zu klären, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt, können Sie sich an Ihr örtliches Gewerbeamt wenden.

Gründen Sie Ihr Unternehmen noch während der Elternzeit ist folgendes zu beachten: Während der Elternzeit haben Sie nach § 15 BEEG die Möglichkeit, bis zu 30 Wochenstunden bei Ihrem oder einem anderen Arbeitgeber erwerbstätig zu sein, jedoch bedarf Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbständige Tätigkeit der Zustimmung des Arbeitgebers. Wie der Arbeitgeber zu einer Nebentätigkeit steht, lässt sich oft durch einen Blick in den Arbeitsvertrag in Erfahrung bringen. Sie können auch gern Fragen zu diesem Thema beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Arbeitsrecht stellen. Die Telefonnummer lautet: 030-221 911 004.

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, teilen Sie bitte die Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit Ihrer Krankenversicherung mit. Die gesetzliche Krankenkasse wird anhand der vorliegenden Fakten prüfen, ob es sich um eine Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb handelt. Dabei spielen unter anderem der zeitliche Aufwand und die monatlichen Einnahmen eine Rolle. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030/ 340 60 66 01 wenden.

Hilfreiche Informationen zu einer Kleingründung finden Sie im BMWi-Existenzgründungsportal.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Dezember 2019

Tipps der Redaktion:

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