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GbR-Gesellschafterin in Elternzeit: Krankenkassenbeitrag?

Frage

Ich habe mit meiner Frau ein Gartenplanungsbüro. Wir sind beide freiberuflich selbständig. Meine Frau befand sich in Elternzeit. Wir haben im GbR-Vertrag geregelt, dass der zuzurechnende Gewinn bei Krankheit (nach 6 Wochen) und Elternzeit auf 0 herabgesetzt wird. Das wurde auch steuerlich so anerkannt. Beim Krankenkassenbeitrag wurde dies aber leider nicht berücksichtigt, da wir drei Angestellte hatten und meine Frau somit als hauptberuflich selbständig eingestuft wurde. In der Elternzeit hat sie aber 0 Stunden gearbeitet und war nicht erwerbstätig. Gibt es Regelungen im Zusammenhang mit der Elternzeit? Hier wurde es vollumfänglich anerkannt und wir haben auch Elterngeld erhalten.

Antwort

Nach den gesetzlichen Grundlagen (Sozialgesetzbuch V § 5 Abs. 5) gelten Versicherte als hauptberuflich selbständig, wenn im Zusammenhang mit der selbständigen Erwerbstätigkeit regelmäßig mindestens ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigen wird.

Der Begriff Elternzeit bezieht sich auf Personen, die vor Beginn dieser Zeiten beschäftigt (in einem Angestelltenverhältnis) gewesen sind. Ist Ihre Frau bereits vor der Geburt selbständig tätig gewesen, befand Sie sich daher nicht in Elternzeit. Der Bezug von Elterngeld steht zudem nicht im Zusammenhang mit der Elternzeit.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
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Juni 2019

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