Frage
Ich habe mit meiner Frau ein Gartenplanungsbüro. Wir sind beide freiberuflich selbständig. Meine Frau befand sich in Elternzeit. Wir haben im GbR-Vertrag geregelt, dass der zuzurechnende Gewinn bei Krankheit (nach 6 Wochen) und Elternzeit auf 0 herabgesetzt wird. Das wurde auch steuerlich so anerkannt. Beim Krankenkassenbeitrag wurde dies aber leider nicht berücksichtigt, da wir drei Angestellte hatten und meine Frau somit als hauptberuflich selbständig eingestuft wurde. In der Elternzeit hat sie aber 0 Stunden gearbeitet und war nicht erwerbstätig. Gibt es Regelungen im Zusammenhang mit der Elternzeit? Hier wurde es vollumfänglich anerkannt und wir haben auch Elterngeld erhalten.