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Elternzeit plus Kleingewerbe: Familienversicherung?

Frage

Ich bin offiziell in Elternzeit und habe ein Kleingewerbe, das ich weiterhin ausübe. Bisher war das so, dass ich gesetzlich krankenversichert war und mit meinem Arbeitgeber die Kosten für die GKV geteilt (Normalfall) habe. Die Elterngelder sind ausgeschöpft. Ich bin wohl jetzt über die Familienversicherung abgesichert. Meine Frage lautet jetzt: Muss ich mich jetzt zusätzlich versichern lassen oder reicht es, dass ich familienversichert bin? Bisher hatte ich leider keinen Gewinn erzielt. Vielleicht ist es von Bedeutung, dass mein Mann ein Jahresbrutto von 65.000 Euro hat.

Antwort

Ehegatten sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze nicht regelmäßig überschreitet. Für Personen, die beispielsweise einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, liegt diese Grenze 2018 bei monatlich 435 Euro. Voraussetzung für die Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind (§ 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V). Das Gesamteinkommen ist nach der gesetzlichen Definition die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen. Die Familienversicherung ist ausgeschlossen bei hauptberuflicher selbständiger Tätigkeit.

Im Regelfall wird die Familienversicherung über die Krankenversicherung des Ehegatten beantragt. In diesem Zusammenhang prüft die Krankenkasse, ob bei einer selbständigen Tätigkeit die Voraussetzung für die Familienversicherung erfüllt sind. Neben den Einnahmen spielt auch der zeitliche Faktor eine Rolle. Wurde vor der Elternzeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, so besteht diese Versicherungspflicht während des Bezuges von Elterngeld, ggf. auch während einer Elternzeit fort.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen allgemeinen Informationen weiterhelfen. Allein Ihre Kasse ist in der Lage, Ihnen eine verbindliche Auskunft zu geben, denn sie verfügt über die notwendigen Informationen und Unterlagen und trifft die erforderlichen Entscheidungen. Bei weiteren, allgemeinen Fragen können Sie sich jedoch an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung unter der Nummer 030 - 340 60 66 01 (Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) wenden.

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html
Januar 2018

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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