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Elternzeit: nebenberuflich selbständig?

Frage

Ich arbeite festangestellt und möchte nebenberuflich selbständig arbeiten (Veranstalten und Moderation von Messen, Veranstaltungen, Fachtagungen usw.). Ich bin in der Elternzeit bis Ende 31.12.2019 und ab 01.01.2020 arbeite ich in Festanstellung. Und am 12.10.2019 veranstalte und moderiere ich eine Messe. Ich bitte um Rat, welchen Weg ich gehen kann bzgl. Anmeldungen etc.

Antwort

Während der Elternzeit haben Sie nach § 15 BEEG die Möglichkeit mit Zustimmung der Arbeitgeberseite bis zu 30 Wochenstunden selbständig tätig zu sein oder bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt zu werden. Sie können beim Bürgertelefon zum Arbeitsrecht Fragen zu diesem Thema stellen. Die Telefonnummer lautet: 030-221 911 004

Zur Meldung bei der gesetzlichen Krankenkasse gilt Folgendes: Sie haben eine Mitwirkungspflicht gegenüber der jeweiligen Krankenkasse und müssen daher die Unternehmensgründung mitteilen. Denn wenn Sie während der Elternzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei waren, bezieht sich diese Beitragsfreiheit nur auf das staatliche Elterngeld. Erzielen Sie zusätzlich ein Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, müssen gegebenenfalls Beiträge entrichtet werden. Sollten Sie noch Fragen dazu haben, kann Ihnen das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung weiterhelfen. Die Telefonnummer lautet: 030-340 606 601

Wenn Sie das Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt angemeldet haben, werden gleichzeitig Meldungen an weitere Behörden und Institutionen durchgeführt, so zum Beispiel: das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, Berufsgenossenschaft oder ggf. die Handwerkskammer. Das Finanzamt wird sich daher zeitnah bei Ihnen melden, um die steuerlichen Aspekte mit Ihnen zu klären. Sollte Ihre Tätigkeit allerdings unter die freiberufliche Tätigkeit fallen, reicht eine Anmeldung beim Finanzamt aus.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mai 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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