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Elternzeit: Gewerbe anmelden?

Frage

Ich habe mich bei eBay-Kleinanzeigen auf einen Nebenjob im Home Office (Terminplanung am Telefon) beworben. Die Damen aus dem Unternehmen teilte mir mit, dass man für diese Stelle einen Gewerbeschein benötige für den sicheren Nachweis. Zurzeit bin ich noch in Elternzeit und beziehe bis Dezember 2019 noch Elterngeld. Hat ein Gewerbeschein irgendwelche Nachteile auf mein Elterngeld?

Antwort

Bevor ich zu Ihrem Anliegen komme, möchte ich darauf hinweisen, dass Sie die Frage nach einer möglichen „Scheinselbständigkeit“ beachten müssen. „Scheinselbständige“ sind Erwerbstätige, die zwar den Status eines selbständigen Unternehmers beanspruchen, deren Tätigkeit tatsächlich aber der eines Arbeitnehmers entspricht. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine selbständige Tätigkeit weisungsgebunden ist und der Einsatz der eigenen Arbeitskraft nicht selbständig bestimmt werden kann. Für eine Statusfeststellung, d.h. Feststellung einer evtl. überwiegenden Arbeitnehmertätigkeit oder einer selbständigen Tätigkeit, sind die Sozialversicherungsträger, wie die gesetzlichen Krankenkassen oder die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Nachfolgend habe ich Ihnen zur Information den Link zur Deutschen Rentenversicherung Bund eingefügt.

Elterngeld stellt eine Entgeltersatzleistung dar. Im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit werden bei Bezug von Elterngeld die Gewinne aus der selbständigen Tätigkeit berücksichtigt. Im Regelfall werden von den Einnahmen 25 % an Betriebsausgaben abgezogen. Die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ist zudem der Elterngeldstelle zu melden. Stehen Sie noch vor der Beantragung des Elterngeldes, so müssen Sie damit rechnen, dass das zuständige Amt eine vorläufige Prognose der Einnahmen verlangt. Weiterführende Informationen finden Sie über Veröffentlichung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Allgemein können Sie in der Elternzeit bis zu 30 Stunden tätig sein. Ihren Arbeitgeber sollten Sie jedoch über die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit informieren. Wie der Arbeitgeber zu einer Nebentätigkeit steht, lässt sich oft durch einen Blick in den Arbeitsvertrag in Erfahrung bringen.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Februar 2019

Tipps der Redaktion:

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