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Eltern-Kind-Kurse während Elternzeit anbieten: wo anmelden?

Frage

Ich möchte gerne Eltern-Kind-Kurse halten und bin bis Januar 2016 noch in Erziehungszeit. Ich arbeite als Erzieherin und bin eigentlich Dipl.-Sozialpädagogin. Ich möchte vorerst freiberuflich geringfügig tätig sein und fünf Stunden die Woche arbeiten. Was muss ich beachten? Wen muss ich informieren (Steuern, Krankenkasse, Arbeitgeber)?

Antwort

Sie haben die Möglichkeit in der Elternzeit bis zu 30 Stunden in der Woche im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit oder auch eines Angestelltenverhältnis tätig zu sein. Der Arbeitgeber ist darüber zu informieren. Ggf. sollten Sie sich sein Einverständnis schriftlich geben lassen. Vor dem Gespräch mit dem Arbeitgeber kann auch schon ein Blick in den Arbeitsvertrag hilfreich sein.

Waren Sie vor dem Mutterschutz versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, so sind Sie während der Mutterschutzfristen und dem Bezug von Elterngeld beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Nehmen Sie jetzt eine freiberufliche Tätigkeit auf, so ist dies der Kasse mitzuteilen. Diese wird anhand der vorliegenden Fakten prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Tätigkeit im Nebenerwerb handelt. Die Beurteilung erfolgt individuell. Bei weiteren Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich gerne an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Rufnummer 030 - 340 60 66 01 wenden.

Beziehen Sie Elterngeld, so ist zu bedenken, dass es sich bei dieser Leistung um eine Entgeltersatzleistung handelt. Ob und in welchem Umfang eine Anrechnung erfolgt, könnten Sie über die zuständige Elterngeldstelle erfahren.

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist (http://www.dguv.de/de/Berufsgenossenschaften-Unfallkassen-Landesverbände/BGen/index.jsp (www)).

Der Gesetzgeber hat für Kleinunternehmer zum Thema Steuern spezielle Regelungen geschaffen, die den Unternehmeralltag erleichtern sollen. Dies betrifft die Umsatzsteuer und die Buchführung. Wenn Sie die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen sollten, brauchen Sie grundsätzlich keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen:

- im vorangegangenen Kalenderjahr darf der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern nicht höher als 17.500 Euro gewesen sein und
- im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein

Bei Gründung muss gegenüber dem Finanzamt der voraussichtliche Gesamtumsatz realistisch geschätzt werden. Im Gründungsjahr ist allein auf den voraussichtlichen Gesamtumsatz des laufenden Kalenderjahres abzustellen, der inklusive Umsatzsteuer 17.500 Euro nicht übersteigen darf. Der Gesamtumsatz berechnet sich nach den vereinnahmten Entgelten, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Nehmen Sie Ihre Tätigkeit erst im Laufe des Kalenderjahres auf, ist der erwartete Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. Weiterführende Fragen beantwortet Ihnen das örtliche Finanzamt oder ein Steuerberater.

Quelle:
Anke Branowsky
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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