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Einzelunternehmen: welche Berufsgenossenschaft?

Frage

Kann ich als Einzelunternehmerin meine BG selbst wählen, wenn sie in meiner Zuständigkeit liegt? Darf eine BG ohne mein Wissen meine Unterlagen an eine andere BG schicken? Dies unter Betracht der DSGVO (persönliche Angaben)?

Antwort

Die Zuständigkeit eines Unfallversicherungsträgers für ein Unternehmen bestimmt sich kraft Gesetz und nach dem Zuständigkeitsbereich des Unfallversicherungsträgers. Der Unternehmer kann seinen Unfallversicherungsträger nicht frei wählen. Der Unfallversicherungsträger trifft die Entscheidung, ob seine Zuständigkeit gegeben ist. Andernfalls werden die Unterlagen an den mutmaßlich zuständigen Unfallversicherungsträger weitergeleitet. Dies geschieht im Interesse des Unternehmers, um einen qualifizierten Unfallversicherungsschutz zu gewährleisten.

Quelle: Stephanie Ehrhardt
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

November 2020

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