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Yogalehrerin: Berufsgenossenschaft?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte mich als Yogalehrerin selbständig machen und in diesem Zusammenhang gerne wissen, wie ich mich und die Kursteilnehmer am besten absichern kann und ob ich einer Berufsgenossenschaft beitreten muss und wenn ja, welcher?

Antwort

Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Ich empfehle Ihnen die Anmeldung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Die Anmeldung können Sie dort auch online vornehmen: www.vbg.de (www).

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg
Telefon: 040 5146-0, Telefax: 040 5146-2146
www.vbg.de (www), kundendialog@vbg.de

Sie selbst als Unternehmerin sind durch die Anmeldung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft nicht unfallversichert. Sie können sich aber freiwillig bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichern. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft berät Sie dazu gern. Zur Absicherung Ihrer Kursteilnehmer empfehle ich Ihnen sich von einem privaten Versicherungsunternehmen zum Thema Betriebshaftpflicht beraten zu lassen.

Quelle:
Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
April 2014

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