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Wellness/Entspannungsmassagen: Beiträge an Berufsgenossenschaft?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Bin ich verpflichtet für Wellness/Entspannungsmassagen nun Beiträge an die Berufsgenossenschaft zu zahlen? Ich arbeite alleine und nur als geringer Zuverdienst zu meinem Ruhegehalt?

Antwort

Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen innerhalb eines Monats beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Dies gilt auch, wenn es sich nur um einen Nebenerwerb handelt. Ich empfehle Ihnen, Ihr Unternehmen bei der

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW):
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Telefon: 040 20207-0
Telefax: 040 20207-2495
Internet: www.bgw-online.de

anzumelden.

Bei der BGW unterliegen viele Unternehmer der Unternehmerversicherung kraft Gesetz oder kraft Satzung der BGW. Für diese Unternehmerversicherung fallen Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an. Ob dies auch in Ihrem Fall gilt und in welcher Höhe ggf. Beiträge zu erwarten sind, beantwortet Ihnen gern die BGW.

Quelle: Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
September 2015

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
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