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Visagistin: Vorteil Berufsgenossenschaft?

Frage

Ich bin ausgebildete Makeup-Artistin, Visagistin und staatl. anerkannte Kosmetikerin. Ich möchte mich als Visagistin und Makeup-Artist selbständig machen. Bei welcher BG muss ich mich melden? Ich habe das mit der BG nie verstanden - welche Vorteile bringt eine BG und warum muss man sich dort melden? Gibt es eine allgemeine Hotline-Nummer, bei welcher man anrufen kann, um zu erfahren, ob man Zwangsmitglied ist?

Antwort

Jeder Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet sein Unternehmen innerhalb einer Woche nach Eröffnung beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden. Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Kommt es dennoch zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist es ihre Aufgabe die Gesundheit des Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und Geldleistungen zu erbringen. Damit diese Aufgaben erfüllt werden kann, müssen die Unternehmen bekannt sein.

Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden nur fällig, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden oder der Unternehmer selbst kraft Gesetz oder Satzung versichert ist.

Die Zuständigkeit eines Unfallversicherungsträgers für ein Unternehmen richtet sich nach dessen Art und Gegenstand. Nach dem von Ihnen geschilderten Unternehmensgegenstand empfehlen wir Ihnen Ihr Unternehmen bei der
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Telefon: 040 20207-0, Telefax: 040 20207-2495
www.bgw-online.de (www), info@bgw-online.de
anzumelden. Bei der BGW unterliegen Unternehmer zum Teil dem Versicherungsschutz kraft Gesetz oder Satzung. Bitte wenden Sie sich zur abschließenden Klärung dorthin.

Quelle:
Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Februar 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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