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Unternehmer im Garten- und Landschaftsbau ohne Arbeitnehmer: Berufsgenossenschaft?

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Frage

Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet im Garten- und Landschaftsbau und habe keine beschäftigten Arbeitnehmer. Bin ich versicherungspflichtig bei der Berufsgenossenschaft?

Antwort

Als Unternehmer im Garten- und Landschaftsbau sind Sie kraft Gesetzes versichert. Das bedeutet, dass Ihr Unternehmen bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) angemeldet werden muss: www.svlfg.de. Die Pflicht zur Anmeldung eines Unternehmens bei einem Unfallversicherungsträger besteht unabhängig davon, ob Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Quelle: Christian Kreibich
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
September 2016

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