Antwort
Im siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) wird in § 2 Absatz 1 (9) geregelt, dass Personen, die selbständig im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind, in der Berufsgenossenschaft pflichtversichert sind. Da die Beiträge im Zusammenhang mit Ihrer KPH-Tätigkeit nur Unfälle, welche bei dieser Tätigkeit passieren, abdecken, ist für die Thaimassage zusätzlich eine Meldung bei der Berufsgenossenschaft notwendig.
Thaimasseur ist derzeit in Deutschland kein anerkannter Ausbildungsberuf. Sie können dies der Liste der anerkannten Ausbildungsberufe entnehmen:
www.bibb.de
Sie finden über das Internet diverse Institute, die eine Ausbildung in Thaimassage anbieten. Da es für diesen Bereich keine offizielle Ausbildungsordnung gibt, unterscheiden sich die Angebote entsprechend.
Beachten Sie zudem, dass in Deutschland die Thaimassage nur als Wellnessmassage angeboten werden darf. Heilbehandlungen dürfen ausschließlich von Heilmittelerbringern oder Heilpraktikern durchgeführt werden.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juni 2016
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