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Seniorenbegleitung anbieten: Berufsgenossenschaft?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich plane mich mit einer Seniorenbegleitung selbständig zu machen. Muss ich mich bei der Berufsgenossenschaft anmelden? Wenn ja, wie hoch wäre mein Beitrag? Einer informativen Nachricht sehe ich mit Interesse entgegen.

Antwort

Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Ich empfehle Ihnen die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Telefon: 040 20207-0
Telefax: 040 20207-2495
www.bgw-online.de
online-redaktion@bgw-online.de

Fragen zur Beitragspflicht und Höhe beantwortet Ihnen direkt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

Quelle: Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
April 2017

Tipps der Redaktion:

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