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Selbständig als Kurierfahrer während Bezug von Altersrente: Berufsgenossenschaft?

Frage

Ich bin 66 Jahre alt und Bezieher der Altersrente. Ich möchte meine Rente als selbständiger Kurierfahrer aufbessern. Meine Arbeitszeit wird nicht mehr als 20 Wochenstunden und der Jahresumsatz 17.500 Euro nicht überschreiten. Muss ich Mitglied einer Berufsgenossenschaft werden, die mir in meinem Alter keinerlei Nutzen bringt (z.B. berufliche Wiedereingliederung)? Ich möchte diese Tätigkeit maximal drei Jahre ausüben.

Antwort

Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob das Unternehmen im Nebenerwerb ausgeübt wird und vom Alter des Unternehmers. Aufgrund des von Ihnen geschilderten Unternehmensgegenstandes empfehle ich Ihnen Ihr Unternehmen anzumelden bei der:
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg
Telefon: 040 3980-0, Telefax: 040 3980-1666, Email: info@bg-verkehr.de

Quelle: Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
April 2018

Tipps der Redaktion:

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