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Schwimmtrainerin: Berufsgenossenschaft?

Frage

Ich bin als freiberufliche Schwimmtrainerin (in öffentlichen und privat angemieteten Schwimmbädern; Nichtschwimmer) für Kinder tätig und habe eine Berufshaftpflichtversicherung und eine private Unfallversicherung. Welche weiteren Versicherungen würden Sie spezifisch für die Tätigkeit als freiberufliche Schwimmtrainerin sehen?

Antwort

Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Unternehmer sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden. Ihnen empfehle ich Ihr Unternehmen bei der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft anzumelden. Dies können Sie auch online erledigen: www.vbg.de

Die Mitgliedschaft bei einem Unfallversicherungsträger führt erst dann zu einer Beitragsverpflichtung, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden oder der Unternehmer selbst versichert ist.

Zusätzlich zur Anmeldung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft empfehle ich Ihnen, sich von der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft zu einer freiwilligen Unternehmerversicherung beraten zu lassen.

Quelle: Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
November 2015

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