Antwort
Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Unternehmer sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden. Ihnen empfehle ich Ihr Unternehmen bei der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft anzumelden. Dies können Sie auch online erledigen: www.vbg.de
Die Mitgliedschaft bei einem Unfallversicherungsträger führt erst dann zu einer Beitragsverpflichtung, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden oder der Unternehmer selbst versichert ist.
Zusätzlich zur Anmeldung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft empfehle ich Ihnen, sich von der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft zu einer freiwilligen Unternehmerversicherung beraten zu lassen.
Quelle: Stephanie Weber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
November 2015
Tipps der Redaktion: